2G-Regel und Maskenpflicht
Der Eintritt in unsere Hallenbäder in Nordhorn, Emlichheim und Uelsen erfolgt über die 2G-Regel.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage gilt in den Schwimmbädern ab sofort wieder die Maskenpflicht.
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Derzeit akzeptieren wir ausschließlich FFP2-Masken .
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Die FFP2-Maske muss beim Betreten des delfinoh bis in die Umkleideräume getragen werden.
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In den Schwimmhallen muss keine Maske getragen werden.
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Bei Kindern unter sechs Jahren entfällt die Maskenpflicht.
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Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Stoffmaske) ausreichend.
Einen uneingeschränkten Zutritt erhalten außerdem:
- Besucher*innen, die einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können
- Besucher*innen unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland auch ohne Nachweis oder Test
- Besucher*innen mit Wohnsitz in Deutschland und einer attestierten Kontraindikation sowie schwangere bzw. stillende Frauen mit einem Antigen-Schnelltest (durchgeführt an einer offiziellen Schnellteststation und nicht älter als 24 Stunden)
- Besucher*innen unter 6 Jahre mit Wohnsitz im Ausland
- Besucher*innen ab 6 Jahre mit Wohnsitz im Ausland mit einem negativen Schnelltest
- FFP2 Maskenpflicht
Keinen Zutritt erhalten:
- Besucher*innen ab 18 Jahre, die keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können
Für die Badegäste ergeben sich folgende Lockerungen:
- Die coronabedingte Beschränkung der Besucherzahlen entfällt
- Die Duschen können wieder uneingeschränkt genutzt werden
- Für die Schwimmbecken gibt es keine coronabedingte Personenbegrenzungen mehr
- Die Fönstationen in den Hallenbädern werden wieder aktiviert
- Im delfinoh steht die textile Sauna wieder zur Verfügung
Das delfinoh Hallenbad hat täglich in zwei Zeitfenstern geöffnet:
Montag bis Freitag
- 06.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
- 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Die Öffnungszeiten für die Hallenbäder in Uelsen und Emlichheim können auf der Internetseite www.bnn-grafschaft.de abgerufen werden.
Die Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung werden per Luca-App oder schriftlich festgehalten.