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2Gplus-Regel in unseren Hallenbädern

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Foto: Franz Frieling

In unseren Hallenbädern gilt die 2Gplus-Regel.

Bitte beachtet folgende Hinweise:

Badegäste ab 18 Jahren müssen zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenen-Nachweis einen aktuellen negativen Corona-Test aus einem Testzentrum oder einer Arztpraxis vorweisen.

Wir akzeptieren auch Tests, die unter Aufsicht beim Arbeitgeber vorgenommen und von einer autorisierten Person mit Stempel und Unterschrift versehen wurden.

Bitte zeigt dabei auch euren Lichtbildausweis vor.

Ein Schnelltest aus einem Testzentrum darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test aus einer Arztpraxis verliert nach 48 Stunden seine Gültigkeit.

Wer seine Corona-Impfung (Geimpfte und Genesene) bereits hat auffrischen lassen, muss sich ab sofort vor dem Schwimmbadbesuch nicht mehr extra testen lassen. Für den Eintritt ist dann nur der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie zuzüglich einer Auffrischungsimpfung erforderlich.

Im Innenbereich müssen FFP2-Masken getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Für unter 14-jährige reicht eine Stoffmaske.

Die Maskenpflicht gilt vom Eingang bis einschließlich im Umkleidebereich.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Veröffentlicht am 05.12.2021
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